Abzugsfähigkeit der Aufwendung und Kosten für häusliches Arbeitszimmer Arbeitszimmer muss ausschließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche oder betriebliche Zwecke genutzt werden. Arbeitsecken und Durchgangszimmer sind nicht abzugsfähig. Dagegen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer und die Kosten für dessen Ausstattung können steuerlich als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben geltend gemacht werden bis zu einer […]