Lohnsteuerjahresausgleich: Für Arbeitnehmer kann sich eine Einkommensteuererklärung lohnen

Lohnsteuerjahresausgleich: Wann sich für Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung lohnt

Viele Arbeitnehmer verschenken Geld, weil sie nach Ablauf des Jahres keine Einkommensteuererklärung abgeben, also keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen, wie das früher offiziell hieß. Dabei erhält die Mehrheit der Arbeitnehmer Geld vom Finanzamt zurück. Die Lohnsteuer, die monatlich vom Lohn oder vom Gehalt abgezogen wird, ist so berechnet, dass damit die dem Finanzamt geschuldete Einkommensteuer gezahlt ist. Das Finanzamt führt daher im Regelfall „keine Veranlagung durch“, fordert Sie also nicht dazu auf, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das macht das Finanzamt nur, wenn Sie noch andere Einkünfte als die aus nichtselbstständiger Tätigkeit haben oder auch, wenn Sie und Ihr Ehegatte unterschiedliche Steuerklassen haben oder wenn bei Ihnen Freibeträge eingetragen sind. Hat Sie das Finanzamt nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert, wollen Sie aber Ihren Aufwand steuerlich geltend machen, dann müssen Sie selbst tätig werden und einen Einkommensteuerjahresausgleich durchführen, also eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben.

Wie lange kann man sich mit dem Einkommensteuerjahresausgleich Zeit lassen?

Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung gibt es die Ausschlussfrist von 2 Jahren, die es früher einmal gab, nicht mehr. Vielmehr können Sie sich nun fast vier Jahre Zeit lassen. Denn Sie können mit Abgabe der Steuerklärung noch solange eine Rückerstattung gelten machen, bis Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Wird sie nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, dann endet die Festsetzungsverjährungsfrist 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, für das Sie Steuererstattung fordern. Die Festsetzungsverjährungsfrist endet also:
Für 2015: am 31. Dezember 2019
Für 2016: am 31. Dezember 2019
Für 2017: am 31. Dezember 2020
Für 2018: am 31. Dezember 2021
Für 2019: am 31. Dezember 2022
Allerdings sollten Sie die Einkommensteuerklärung nicht erst am letzten Tag des Fristablaufs abgeben. Da das Finanzamt Ihre Einkommensteuererklärung nicht sofort bearbeiten muss, und für die Bearbeitung meist auch einige Zeit braucht, kann es passieren, dass aufgrund der Untätigkeit Verjährung eintritt, wenn Sie die Einkommensteuererklärung zu spät abgeben. Zwar hemmt die Abgabe der Steuererklärung dann die Verjährungsfrist, wenn Sie nicht verpflichtet waren, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Stellt sich aber später heraus, dass Sie doch zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet gewesen wären, dann hilft es Ihnen nicht, dass das Finanzamt das übersehen hat. Sie bekommen dann kein Geld zurück, es sei denn Sie haben vor Ablauf der Verjährungsfrist einen gesonderten Antrag auf Einkommensteuererstattung gestellt oder Sie haben einen Untätigkeitswiderspruch eingelegt, weil das Finanzamt trotz Ihrer zeitig abgegebenen Steuererklärung untätig geblieben ist.

Wann lohnt sich ein Lohnsteuerjahresausgleich?

Ein Lohnsteuerjahresausgleich kann sich bereits dann lohnen, wenn Sie die in Ihren Mietnebenkosten enthaltenen Dienstleistungen geltend machen. Oder dann, wenn Ihnen hohe berufsbedingte Kosten entstehen, die Sie selbst tragen müssen, oder wenn Sie hohe Versorgungsaufwendungen haben, die über das hinausgehen, was Ihnen bereits vom Lohn abgezogenen wurde. Auch hohe Krankheitskosten oder die Pflege von Verwandten oder eine Behinderung können steuerlich geltend gemacht werden.

Was sind Werbungskosten und was kann man von der Steuer absetzen?

Die berufsbedingten Kosten sind als Werbungskosten absetzbar. Auch wenn Sie keine Werbungskosten geltend machen, zieht das Finanzamt jedem Arbeitnehmer jährlich eine Werbungskostenpauschale von 1.000 € ab. Dies ist bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Haben Sie allerdings höhere Werbungskosten als 1.000 €, dann sollten Sie diese geltend. Das kann sich bereits lohnen, wenn Ihr täglicher Weg zur Arbeit länger als 15 km ist. Mit der Entfernungspauschale von 0,30 € können Sie, wenn Sie in Vollzeit gearbeitet haben, bereits damit einen höheren Betrag absetzen. Zu den Werbungskosten gehören auch Kosten für Fachliteratur, Fortbildungskosten, für dienstlich genutzte Arbeitsgeräte, wie Computer, Tablet oder Handy. Waren Sie auf Dienstreisen, dann können die Reisekosten geltend machen, die über das hinausgehen, was Ihnen Ihr Arbeitgeber erstattet hat. Seit 2014 können Sie auch höhere Pauschalen für die Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen, weil das Reisekostenrecht geändert wurde. Haben Sie ihren eigenen Pkw für Reisen genutzt, dann können Sie sogar die tatsächlichen Kosten ansetzen und nicht nur Unter bestimmten Umständen können Sie Kosten für ein dienstlich genutztes Arbeitszimmer bei Ihnen zu Hause geltend machen. Kosten für eine Zweitwohnung und die Fahrten nach Hause, das sind Kosten für die doppelte Haushaltsführung gehören ebenso zu den Werbungskosten wie Umzugskosten, für die es Pauschalen gibt.

Was kann man als Sonderausgaben geltend machen?

Als Sonderausgaben werden insbesondere Ihre Beiträge zur Rentenversicherung sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Hier gibt es Höchstbeträge, die möglicherweise schon durch das ausgeschöpft sind, was von Ihrem Lohn oder Gehalt abgezogen wird. Allerdings können auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zu Haftpflichtversicherungen, zur Krankentagegeldversicherung oder zu Zusatzversicherungen geltend gemacht werden. Da hier bereits Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig sind, kann es sich lohnen, diese anzugeben. Denn falls die Kläger in dem Fall Erfolg haben, können Sie mit einer Erstattung rechnen. Zu den Sonderausgaben gehören auch Kinderbetreuungskosten oder das Schulgeld für die Privatschule, Ausgaben für die eigene Berufsausbildung oder Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten. Die von Ihnen gezahlte Kirchensteuer, Spenden oder Mitgliedsbeiträge an einen gemeinnützigen Verein oder eine Partei sind ebenfalls Sonderausgaben, die Sie geltend machen können.

Was sind Außergewöhnliche Belastungen? Was kann man steuerlich geltend machen?

Als außergewöhnliche Belastungen können Sie Krankheitskosten, also Ausgaben für Ärzte und Medikamente oder Zahnersatz geltend machen, die von Ihrer Krankenkasse nicht getragen wurden. Allerdings gibt es hier einen Selbstverhalt, die so genannte zumutbare Belastung, so dass die Kosten nur insoweit berücksichtigt wird, also dieser Selbstbehalt überschritten ist. Allerdings ist auch hier ein Rechtsstreit beim Bundesfinanzhof anhängig. Unterhaltsleistungen an die eigenen Kinder, für die kein Kindergeldanspruch mehr besteht, aber auch die Eltern oder Lebensgefährten können bis zu einer Höchstgrenze (2013: 8.130 €, 2014: 8.354 €, 2015: 8.472 €, 2016: 8.652 €, 2017: 8.820 €, 2018: 9.000 €, 2019: 9.168, 2020: 9.408 €) geltend gemacht werden, wobei das eigene Einkommen der Unterhaltsempfänger angerechnet wird. Aber auch für Kinder, die noch Kindergeld erhalten, sich in Berufsausbildung befinden und nicht mehr bei Ihnen wohnen, gibt es einen zusätzlichen Freibetrag. Kosten für die Pflege von Verwandten können ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Ob Scheidungskosten noch zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören, wird ebenfalls derzeit von den Finanzgerichten geklärt. Man sollte Sie daher erst einmal geltend machen.

Wie kann man haushaltsnahe Aufwendungen absetzen?

Hatten Sie haushaltsnahe Aufwendungen können Sie 20 % dieser Kosten direkt von der Steuer abziehen. Allerdings gibt es Höchstbeträge. Bei Handwerkerleistungen dürften höchsten 1.200 € abgezogen werden, was Handwerkerkosten von 6.000 € im Jahr (= 1.200 € x 5) entspricht. Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen (Minijob im Privathaushalt) beträgt der Höchstbetrag 510 € (x 5 = 2.550 € im Jahr) und bei haushaltsnahen Dienstleistungen, also Pflege- und Betreuungsleistungen oder auch bei einer Unterbringung im Heim 4.000 € (x 5 = 20.000 € im Jahr). Abzugsfähig sind dabei immer nur die reinen Arbeitskosten, nicht aber die Materialkosten. Haushaltsnahe Aufwendungen sind also auch die in Ihrer Betriebskostenabrechnung enthaltenen Arbeitskosten etwa für den Hauswart. Abzugsfähig sind somit:
Art der Aufwendung höchstens steuerlich absetzbar (im Jahr) entspricht tatsächlichen Kosten von (im Jahr)
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (Minijob im Haushalt) 510 € 2.550 €
Handwerkerkosten 1.200 € 6.000 €
Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Pflege, Heimunterbringung) 4.000 € 20.000 €
 

Was ist bei Einkünften aus Kapitalvermögen zu beachten?

Haben Sie Kapitalanlagen und haben Sie daraus Kapitaleinkünfte erzielt, so lohnt sich auch dann eine Einkommensteuererklärung, wenn Ihr Steuersatz unter dem Satz von 25% liegt, zu dem Ihre Bank die Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt hat. Denn mit Abgabe einer Einkommensteuerklärung können Sie Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen zu Ihrem niedrigeren persönlichen Steuersatz versteuern lassen und erhalten so die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurück.

Wer hilft beim Lohnsteuerjahresausgleich?

Auch wenn es mittlerweile zahlreiche und nicht teure Computerprogramme zur Erstellung von Einkommensteuererklärungen gibt, ist es für einen Laien auch mit Unterstützung durch eine Software oft mühsam, eine Einkommensteuererklärung richtig und vollständig auszufüllen. Auch damit ist schnell viel Geld verschenkt. Unser Rat ist daher: Quälen Sie sich nicht, vor allem nicht am Wochenende, mit der Erstellung der Steuererklärung, sondern nehmen Sie fachliche Hilfe in Anspruch. Denn fachliche Hilfe ist nicht teuer. Als auf Steuerrecht spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwalt für Steuerrecht können wir Ihnen helfen und die Einkommensteuererklärungen für Sie erstellen. In beiden Fällen prüfen wir auch den angschließend ergangenen Steuerbescheid und legen für Sie Einspruch ein, sollte das Finanzamt nicht alles anerkannt haben. Fragen Sie uns. Wir sagen Ihnen, welche Lösung für Sie in Betracht kommt und welche Kosten Ihnen entstehen.