Wirtschaftsrecht

Gesellschaftsverträge und Vereinssatzungen, Unternehmensnachfolge, AGB, IT-Recht, Abmahnungen

Als Steueranwalt beraten wir Sie in allen Fragen des Gesellschaftsrechts und des Vereinsrechts.

Gesellschaftsverträge

Sie wollen eine Gesellschaft gründen, etwa eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine GmbH oder eine haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft, eine UG. Wir beraten Sie, welche Rechtsform am günstigsten ist, auch unter steuerlichen Aspekten. Anschließend entwerfen wir für Sie die notwendigen Gesellschaftsverträge. Und wir unterstützen Sie bei der Bestellung des oder der Geschäftsführer und erstellen den Geschäftsführervertrag.

Wir unterstützen Sie aber auch, wenn Sie ein Unternehmen kaufen oder verkaufen wollen, und beraten Sie im Vorfeld, worauf Sie achten müssen. Wir entwerfen den Unternehmenskaufvertrag oder prüfen den Entwurf des Kaufvertrages, den Ihnen Ihr Vertragspartner vorgelegt hat.

Insbesondere machen wir für folgendes Sie:

  • Gesellschaftsverträge (GmbH, UG, KG, OHG, GbR, Stille Gesellschaft, Partnerschaft und PartGmbB)
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
  • Geschäftsführervertrag und Geschäftsführungsordnung
  • Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Einziehung von Geschäftsanteilen
  • Unternehmenskauf
  • Kapitalerhöhung
  • Umwandlung: Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel

 

Vereinssatzungen

Wir unterstützen Sie in allen Fragen des Vereinsrechts. Wir beraten Sie, wenn Sie vorhaben, einen Verein zu gründen. Insbesondere wenn der Verein gemeinnützige Zwecke verfolgen soll, muss darauf geachtet werden, dass die Satzung den Anforderungen des Finanzamts genügt. Wir entwerfen für Sie die Satzung und klären schon im Vorfeld mit dem Finanzamt, bei dem Sie die Anerkennung des Vereins als gemeinnützig beantragen, ob und gegebenenfalls welche Einwendungen das Finanzamt gegen die Satzung erheben würde.

Auch bei bestehenden Vereinen treten immer wieder vereinsrechtliche oder steuerrechtliche Fragen auf, die wir für Sie klären können. Wir betreuen daher Vereine umfassend. Wir klären sämtliche anstehenden rechtlichen Fragen, etwa wenn der Vorstand schwierige Entscheidungen zu treffen hat, wenn Satzungsänderungen erforderlich werden oder wenn es in Mitgliederversammlungen über Sach- oder Personalfragen zu Kampfabstimmungen kommt. Wir unterstützen und beraten Sie, wenn es um die Haftung des Vereins oder der Vorstandsmitglieder geht, wir unterstützen Sie bei dem Einzug der Forderungen des Vereins und nehmen das Inkasso vor und wir erstellen die Steuererklärung des Vereins und vertreten Sie vor dem Finanzamt. Auch wenn Sie hier nicht beschriebene Probleme haben, sprechen Sie uns an.

Unternehmensnachfolge

Sie sind Unternehmer und möchten Vorsorge etwa dafür treffen, dass Sie Ihr Unternehmen im Alter nicht mehr selbst fortführen können? Je früher Sie damit anfangen, desto mehr Zeit bleibt, die Unternehmensnachfolge zu planen und zu regeln und damit für alle Eventualitäten vorzusorgen. Aber auch wenn Sie schon vorzeitig aufhören wollen, etwa weil Sie sich neuen Aufgaben zuwenden wollen, müssen Sie einen Unternehmensnachfolger finden, wenn Sie das Unternehmen nicht abwickeln wollen. Der Unternehmensnachfolger kann aus Ihrer Familie stammen, muss aber nicht. Es können Mitarbeiter von Ihnen sein oder auch Fremde, an die Sie das Unternehmen veräußern wollen. Bereits die Suche nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin kann einige Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere, wenn Sie ihn oder sei einarbeiten wollen.

Wenn Sie bereits einen Nachfolger gefunden haben, dann sollten Sie frühzeitig damit beginnen, die notwendigen Schritte einzuleiten. Wir beraten Sie und begleiten Sie bei allen notwendigen Schritten. Jede Unternehmensnachfolge hat steuerliche Auswirkungen. Es kann Einkommensteuer und Umsatzsteuer anfallen und auch Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Wir beraten Sie über die verschieden Gestaltungsmöglichkeiten und beraten Sie, wie Sie die Unternehmensnachfolge am steuergünstigsten umsetzen.

Je nachdem, welche Maßnahmen Sie zur Regelung der Unternehmensnachfolge ergreifen wollen, müssen Verträge geschlossen oder geändert werden. Sollten Sie bereits zu Lebzeiten Ihr Unternehmen oder Anteil daran veräußern wollen entwerfen die notwendigen Verträge. Wir prüfen Ihren Gesellschaftsvertrag und beraten Sie, ob und welche Regelungen anzupassen sind, etwa in Bezug auf Ihre Erben. Allgemeine Informationen über die Veräußerung und die Vererbung von Geschäftsanteilen finden Sie bereits hier.

Auch für einen Existenzgründer kann die Unternehmensnachfolge eine Chance bieten. Anstatt von Null anzufangen, können Sie ein schon bestehendes Unternehmen übernehmen. Wir beraten Sie und entwerfen und prüfen für Sie den Geschäftskaufvertrag und klären für Sie die mit der Geschäftsübernahme verbundenen Haftungsrisiken.

Wir prüfen für Sie auch, welche Maßnahmen in Bezug auf das Personal des Unternehmens notwendig sind und welche Gestaltungsmöglichkeiten Veräußerer oder Unternehmensnachfolger haben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Nutzungsbedingungen

Bieten Sie Ihre Leistungen über die Internetseite an und schließen Sie mit Ihren Kunden Geschäfte ab etwa im Rahmen eines E-Commerce, dann müssen Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorhalten, die im Einzelnen regeln, auf welche Weise und mit welchem Inhalt ein Vertrag zustande kommt.

Da Verbraucher nach den Fernabsatzregeln über das Internet geschlossene Verträge widerrufen dürfen, müssen Sie nicht nur regeln, was geschieht, wenn ein Vertrag widerrufen wird, wenn Sie bereits die bestellte Leistung erbracht oder die Ware versandt haben. Sie sind auch verpflichtet, die Verbraucher über Ihr Widerrufsrecht zu unterrichten, wobei diese Widerrufsbelehrung richtig sein muss und in der notwendigen Form abgegeben worden sein muss. Anderenfalls drohen Nachteile, etwa eine Widerrufsfrist, die unbegrenzt läuft.

Bei fehlerhaften oder lückenhaften Angaben im Impressum oder bei unwirksamen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen drohen Abmahnungen von Konkurrenten oder von Verbraucherverbänden.

IT-Recht

Sie sind Softwarehersteller oder Programmierer? Sie haben vor, eine neue Software zu entwickeln? Wir beraten und betreuen Sie vom Beginn Ihres Softwareprojektes bis zur Abnahme der Software oder deren Verkauf und Vertrieb.

Computerprogramme einschließlich des Entwurfsmaterials sind vom Urheberrechtsgesetz ausdrücklich geschützt. Baut Ihre Software auf anderer Software auf, haben Sie daher auch den Urheberrechtsschutz der fremden Software zu beachten und etwaige notwendige Nutzungsrechte einzuholen.

Haben Sie mit Ihrer Software eine Lösung für ein technisches Problem erfunden, die neu ist, so können Sie Ihre Erfindung unabhängig vom Schutz durch das Urheberrechtsgesetz auch durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster schützen lassen. Wir beraten Sie nicht nur über die Reichweite des Schutzes Ihrer Leistungen, sondern sorgen auch für die über den Urheberrechtsschutz hinausreichenden notwendigen Schutzmaßnahmen.

Softwareverträge

Sie erstellen Software im Auftrag eines Auftraggebers oder Sie wollen eine von Ihnen erstellte Software verkaufen oder vermieten und benötigen den passenden Softwarevertrag?

Wenn Sie eine Software für einen Auftraggeber erstellen, so ist eine klare vertragliche Regelung ihrer Rechte und Pflichten in Bezug auf die von Ihnen zu erstellende Software wichtig. Nur so vermeiden Sie es, später wegen Mängeln und Fehlern der Software auf Gewährleistung in Anspruch genommen zu werden oder aus sonstigen Gründen haften zu müssen. Aber auch den Umfang der Nutzungs- und Verwertungsrechte, die Sie Ihrem Auftraggeber einräumen, müssen Sie vertraglich regeln. Wir beraten Sie von Beginn der Vertragsverhandlungen an, prüfen Lastenheft und Pflichtenheft, und verfassen den Softwareerstellungsvertrag sowie alle anderen notwendigen Verträge bis hin zu einem Vorvertrag, sollte dieser notwendig sein.

Haben Sie eine Software entwickelt und wollen diese vertreiben, etwa durch Verkauf oder Vermietung, dann sorgen wir für den passenden Softwareüberlassungsvertrag.

IT-Recht, also das Recht der Informationstechnologie, besteht aber nicht nur aus Computerrecht und EDV-Recht und hat nicht nur Softwareverträge zum Gegenstand. Mit der fortschreitenden technischen Entwicklung auf elektronischem durchdringt das IT-Recht zunehmend alle Lebensbereiche. Eingekauft wird heute mit dem Computer. Und den hat man heute in der Tasche immer mit dabei. Telekommunikation ohne Smartphone ist für viele heute schon nicht mehr vorstellbar.

Wir kümmern uns daher um sämtliche rechtlichen Belange auf dem Gebiet des IT-Rechts vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch Freiberuflern und von Vereinen. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Prüfung und der Gestaltung von Verträgen, sondern wir kümmern uns auch um den Datenschutz. Und wir beraten Sie, was Ihre Rechte und Pflichten im elektronischen Rechtsverkehr angeht, insbesondere, wenn Sie über das Internet einen E-Commerce betreiben, und wir klären Sie über die Verbraucherrechte auf, die Sie zu wahren haben, etwa das Fernabsatzgesetz, und treffen für Sie die notwendigen Maßnahmen.

Abmahnungen

Sind sie abgemahnt worden, dann vertreten wir Ihre Interessen gegenüber dem Abmahnenden. Wir prüfen, ob Sie zu Unrecht abgemahnt wurden. Ist die Abmahnung ganz oder zum Teil gerechtfertigt, dann prüfen wir die von Ihnen geforderte Unterlassungserklärung. Geht die Abmahnung zu weit, dann sorgen wir dafür, dass Sie lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, so dass Sie sich nur insoweit zur Unterlassung verpflichten, als der Unterlassungsanspruch des Abmahnenden auch reicht.