Finanzgerichtliche Verfahren
Klage vor den Finanzgerichten
Ist der Steuerstreit mit dem Finanzamt erfolglos geblieben, verfolgen wir den Steuerstreit vor den Finanzgerichten für Sie weiter. In der Regel stehen dann, wenn das Finanzamt seine Einspruchsentscheidung erlassen hat, steuerrechtliche Streitfragen im Vordergrund. Es geht daher dann vor allem um die Anwendung und Auslegung des Steuerrechts. Daher ist es meist ratsam, sich vor dem Finanzgericht durch einen auf Steuerrecht spezialisierten Steueranwalt vertreten zu lassen. Wir werden daher auch von Steuerberatern empfohlen, wenn Klage vor dem Finanzgericht erhoben werden muss.
Verfahren vor dem Bundesfinanzhof
Wir vertreten Sie auch im Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof und erheben für Sie Nichtzulassungsbeschwerde, wenn die Revision durch das Finanzgericht nicht zugelassen wurde.