Steueranwalt

Wir sind seit langem auf Steuerrecht spezialisiert. Als Steueranwälte in Berlin-Friedenau bzw. Fachanwalt für Steuerrecht bieten wir Ihnen umfassende Beratung und Betreuung auf allen Gebieten des Steuerrechts.

Steuergestaltung

Die Steuergestaltung müssen Unternehmen sowie Freiberufler immer im Auge behalten. Denn Steuergestaltung bedeutet nicht unbedingt, das letzte Steuerschlupfloch zu finden, um möglichst keine Steuern zu zahlen. Vielmehr bewahrt die richtige Steuergestaltung vor Überraschungen durch Steuernachforderungen und hilft so langfristig, die Liquidität und damit den Erfolg Ihres Unternehmens zu sichern. Auch die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens oder die Unternehmensnachfolge setzen die richtige Steuergestaltung voraus. Steuergestaltung muss durch die passenden Verträge und Gesellschaftssatzungen umgesetzt werden. Hier hilft der Fachanwalt für Steuerrecht weiter. Denn nur Rechtsanwälte sind zur umfassenden Rechtsberatung befugt und auch qualifiziert. Nur wir Steueranwälte und Fachanwälte für Steuerrecht können rechtssichere Verträge für Sie ausarbeiten. Falls die Verträge notariell beurkundet werden müssen, empfehlen wir Notare, mit denen wir zusammenarbeiten.

Schon zum Zeitpunkt, in dem die Steuer entsteht, ist eine umfassende Beratung zu wichtigen Fragen des Steuerrechts unerlässlich, wenn Sie nicht erst nach Jahren, etwa während einer Betriebsprüfung, feststellen wollen, dass das Finanzamt die Steuer anders berechnet als Sie. Manchmal ist es dann zu spät für eine andere Steuergestaltung.

Einspruchsverfahren und Finanzgerichtliche Verfahren

Die steuerrechtlichen Probleme, die zu einem Einspruchsverfahren führen können, sind vielfältig. In allen Fällen geht es aber um die Anwendung des Steuerrechts. Diesen Steuerrechtsstreit können nur Juristen lösen. Auf Seiten des Finanzamtes werden Sie es mit Juristen zu tun bekommen, beim Finanzgericht entscheiden Juristen, daher sollten auch Sie bei einem Steuerstreit einen auf Steuerrecht spezialisierten Steueranwalt zu Rate ziehen.

Wenn Sie einen Steuerbescheid erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind, legen wir für Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid ein und vertreten Sie im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt. Im Falle eines für nicht befriedigenden Ausgangs eines Einspruchsverfahren prüfen wir die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Finanzgericht. Viele Steuerberater werden Sie gerade in rechtlich komplizierten Steuerrechtsstreitigkeiten an einen Fachanwalt für Steuerrecht verweisen. Denn als Steueranwälte und Fachanwalt für Steuerrecht sind wir es gewohnt, Prozesse vor Gerichten zu führen.

Betriebsprüfung

Aber auch im Falle einer Außenprüfung oder Betriebsprüfung stehen wir Ihnen als Steueranwalt und Fachanwalt für Steuerrecht bei. Wir setzen uns für Sie gegen die ungerechtfertigte Anordnung einer Betriebsprüfung zur Wehr, vertreten Sie aber auch während der Betriebsprüfung. Wir sorgen dafür, dass die Betriebsprüfung fair abläuft, nehmen für Sie an der Schlussbesprechung teil und bemühen uns, ein für Sie günstiges Ergebnis zu verhandeln. In einer Betriebsprüfung kommt es oft zu rechtlichen Streitfragen. Ein Fachanwalt für Steuerrecht kann die während einer Betriebsprüfung aufgeworfenen Rechtsfragen oft besser beurteilen als ein Steuerberater. Gerade in schwierigen Fällen werden wir daher von Steuerberatern empfohlen, weil wir als Steueranwälte und Fachanwalt für Steuerrecht am besten befähigt sind, Ihr Recht gegenüber dem Finanzamt durchzusetzen.

Steuerstrafrecht: Selbstanzeige und Steuerfahndung

Steuerstraftaten sind schon lange kein Kavaliersdelikt mehr. Sie werden immer härter verfolgt. Nicht nur der regelmäßige Ankauf von Steuer-CDs durch den Staat zeigt das. Inzwischen werden dem Staat auch ohne Gegenleistung Steuerdaten übergeben. Auch leiten die Finanzämter immer häufiger ein Steuerstrafverfahren ein, wenn sie bei der Steuerveranlagung oder im Rahmen einer Betriebsprüfung zur Ansicht gelangen, es liege ein Steuervergehen oder eine Steuerstraftat vor.

Auch wenn Sie regelmäßig durch einen Steuerberater vertreten sind, sollten Sie sich frühzeitig an einen Steueranwalt und Fachanwalt für Steuerrecht wenden, wenn Sie eine Selbstanzeige planen oder wenn bereits ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde. Ihr Steuerberater darf zwar auch dann noch als Ihr Verteidiger auftreten, solange das Finanzamt noch selbst ermittelt. Spätestens aber wenn die Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden oder wenn Anklage erhoben wird, müssen Sie sich durch einen Fachanwalt für Steuerrecht verteidigen lassen. Schon um sich aus der neutralen Sicht eines bislang mit der Sache nicht befassten Dritten beraten und vertreten zu lassen, sollten Sie von Anfang an uns als Ihren Steueranwalt und Fachanwalt für Steuerrecht einschalten. Mehr hierzu an dieser Stelle.

Wirtschaftsrecht

Als Steueranwalt bieten wir Ihnen aus einer Hand auch sämtliche rechtlichen Dienstleistungen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts an. Wir erstellen Ihre Gesellschaftsverträge, Ihre Vereinssatzung, Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir beraten Sie bei Fragen der Unternehmensnachfolge.