Ihr Anwalt für Inkasso in Berlin-Friedenau
Forderungseinzug – Forderungsmanagement
Auch das Inkasso Ihrer Forderungen übernehmen wir gern. Für jeden Unternehmer ist es wichtig, dass die offenen Rechnungen umgehend beglichen werden. Bleiben die Zahlungen aus, dann kann das zu Liquiditätsengpässen führen, die insbesondere für Existenzgründer schnell existenzbedrohend werden können. Ein wirksames Inkasso ist daher wichtig. Auch um der Gefahr vorzubeugen, dass sich bei Ihren Kunden herumspricht, Sie würden sich deren Zahlungssäumnis gefallen lassen.
Wir haben langjährige Erfahrung mit dem Forderungseinzug und Inkasso von der außergerichtlichen Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung.
Vorteile des Anwaltsinkasso
Anwälte sind juristisch geschult. Wir beraten Sie daher von Anfang an. Wir prüfen nicht nur den Bestand Ihrer Forderung, sondern sagen Ihnen auch, wenn Sie bei Durchsetzung Ihrer Forderung etwas besser machen können. So fehlt häufig der Hinweis in Rechnungen, dass Verbraucher auch ohne Mahnung in Verzug geraten. Wir helfen Ihnen, diesen Hinweis korrekt in Ihre Rechnung aufzunehmen, damit Sie bereits auf diese Weise Verzug auslösen.
Gerade wenn Sie sich als Freiberufler oder kleiner oder mittlerer Unternehmer einen guten Ruf aufgebaut haben, den Sie nicht verlieren möchten, sollten Sie eine seriös arbeitende Anwaltskanzlei mit dem Inkasso beauftragen. In Zeiten des Masseninkasso achten wir sehr darauf, dass Ihre Kunden, Patienten und Mandanten gut behandelt werden. Denn möglicherweise haben diese die Zahlung Ihrer Rechnung nur versehentlich versäumt. Oder sie befinden sich vorübergehend in einer Zahlungsnot. Wir haben daher auch ein offenes Ohr für Ihre Schuldner und vereinbaren für Sie mit ihren Schuldnern eine Lösung, wenn Sie das wollen.
So gehen wir vor:
Außergerichtliches Inkasso
Bevor wir das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, mahnen wir zumindest noch einmal außergerichtlich, wenn Sie das wollen. Nicht selten zeigt schon der erste Brief eines Anwalts seine Wirkung und Ihr Schuldner zahlt. Oder Ihr Schuldner bittet Sie darum, Raten zahlen zu dürfen. Wenn Sie mit einer Ratenzahlung einverstanden sind, schließen wir mit Ihrem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung. Und wir überwachen den regelmäßigen Zahlungseingang und erinnern Ihren Schuldner, wenn einmal eine Rate nicht eingeht.
Gerichtliches Mahnverfahren
Geht keine Zahlung ein, bleiben die vereinbarten Raten aus oder reagiert Ihr Schuldner nicht auf unsere Aufforderungen, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein. Dies erledigen wir elektronisch und die Mahngerichte arbeiten schnell, so dass der Mahnbescheid in der Regel am darauffolgenden Tag erlassen wird. Zahlt Ihr Schuldner auch auf den ihm zugestellten Mahnbescheid hin nicht, beantragen wir den Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Dieser Vollstreckungsbescheid ist dann ein Vollstreckungstitel, aus dem wir für Sie die Zwangsvollstreckung einleiten können.
Vertretung vor Gericht
Erhebt ein Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, dann vertreten wir Sie in dem anschließenden Rechtsstreit vor dem Gericht und sorgen dafür, dass Sie dort zu Ihrem Recht kommen. Anders als ein Inkassounternehmen können wir als Anwalt für Inkasso Sie im Falle eines Widerspruches direkt vor einem Gericht vertreten. Ein auf Inkasso spezialisiertes Unternehmen müsste für Sie separat einen Anwalt beauftragen, womit weitere Kosten für Sie verbunden sind.
Wenn Sie uns mit der Beitreibung Ihrer Forderungen beauftragen, dann haben Sie den Vorteil, dass wir als Anwälte von vorneherein den Bestand Ihrer Forderung prüfen und Sie von Anfang an auf rechtliche Risiken bei der Durchsetzung Ihrer Forderung hinweisen. Als Anwälte für Inkasso bieten wir Ihnen den gesamten Forderungseinzug aus einer Hand.
Zwangsvollstreckung
Zur Forderungsbeitreibung gehört auch die Durchsetzung Ihrer Forderung mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Zwangsmaßnahmen. Als Anwalt für Inkasso übernehmen wir für Sie daher sämtliche möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Wir beraten Sie, welche Maßnahmen sinnvoll und erfolgsversprechend sind. Diese Zwangsvollstreckungsmaßnahmen leiten wir in Absprache mit Ihnen ein, besprechen mit Ihnen die Vermögensauskünfte, die die Schuldner abgegeben haben, und telefonieren auch mit den Gerichtsvollziehern oder dem Vollstreckungsgericht, wenn es kompliziertere Maßnahmen durchzuführen gilt.
Forderungsanmeldung
Sollte über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet werden, dann prüfen wir, welche Möglichkeiten bestehen, gleichwohl Ihre Forderung beizutreiben. Wir klären mit Ihnen Haftungsansprüche Dritter. Und wir melden die Forderung für Sie zur Insolvenztabelle an und vertreten Sie bei Bedarf auch in dem Insolvenzverfahren gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Persönlicher Kontakt
Während des Inkassoverfahrens halten wir ständigen persönlichen Kontakt mit Ihnen. Wir sprechen jeden Schritt mit Ihnen ab. Sie haben also jederzeit die Möglichkeit, zu entscheiden, wie wir vorgehen sollen, auch ob wir für Sie mit dem Schuldner eine Ratenzahlung vereinbaren, wenn er diese anbietet. Darüber hinaus überprüfen wir als Ihr Anwalt für Inkasso von Anfang an den rechtlichen Bestand Ihrer Forderung, etwa wenn der Schuldner schon im Vorfeld Einwendungen gegen Ihre Forderung erhoben hat.
Wenn Sie wollen, holen wir Auskünfte über die Vermögensverhältnisse des Schuldners ein. Wir können dabei in der Regel auf dieselben Informationen zurückgreifen, wie die großen Inkassounternehmen auch. Nur Detekteien können möglicherweise noch mehr für Sie herausbekommen, die wir ebenfalls einschalten, wenn Sie das wünschen.
Inkassokosten und Rechtsanwaltsgebühren
Unsere Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und sind zumeist nicht höher als die einer Inkassofirma. Vergleichen Sie die Preise.
Gerade weil Sie bei uns als Anwalt für Inkasso persönlich betreut werden und keine höheren Kosten entstehen, ist es für Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen von Vorteil, anstatt eines Inkassobüros einen auf Inkasso spezialisierten Anwalt zu beauftragen, wie wir das sind. Hinzu kommt, dass Ihr Schuldner die durch unsere Tätigkeit entstandenen Kosten in voller Höhe erstatten muss. Bei Inkassokosten eines Inkassounternehmens ist das nicht immer der Fall und wenn, dann auch nur bis zu einer Höchstgrenze von 25 €. All das spricht dafür, Inkassodienstleistungen eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Denn bei uns bekommen Sie das Inkasso aus einer Hand.
Inkasso von Arzthonorar oder Zahnarzthonorar
Wir haben auch langjährige Erfahrung mit dem Inkasso von Arzthonorar und Zahnarzthonorar. In der Regel gibt es zwar keine Besonderheiten. Sollten aber Abrechnungsfragen auftauchen, so sind Sie auch dann bei uns richtig. Wir können diese mit Ihnen klären und Sie auch dann vertreten, sollte etwa die hinter Ihrem Privatpatienten stehende Versicherung der Auffassung sein, Sie hätten nicht korrekt abgerechnet. Sehr selten kommt es vor, dass Ihr Patient eine nicht korrekte Behandlung, einen Aufklärungsfehler oder eine fehlerhafte wirtschaftliche Aufklärung einwendet. Auch hier helfen wir Ihnen weiter.
In der Regel geht es allerdings nur darum, dass Ihr Patient in der Regel sein Geld bereits von seiner Versicherung oder von der Beihilfe erhalten hat, gleichwohl nicht zahlt. Hier haben wir vor allem mit Gehaltspfändungen gute Erfahrung gemacht, sind doch zahlreiche Ihrer Privatpatienten Beamte mit festem Einkommen.