(Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2002, Aktenzeichen: I BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98) Immer wieder hören Dritte über den Lautsprecher oder einen Zweithörer ohne Wissen des anderen Gesprächspartners Telefongespräche mit, um später in einem Zivilprozess als Zeuge präsentiert werden zu können. Die Gerichte hatten zwar alle mehr oder weniger Bedenken geäußert, ob solche […]