Betriebsprüfung

Nicht selten werden Betriebsprüfungen angeordnet, die gar nicht angeordnet werden dürfen. Ist das der Fall, setzen wir uns für Sie gegen die Prüfungsanordnung zur Wehr und beantragen Aussetzung der Vollziehung. Aber auch dann, wenn die Betriebsprüfung zulässig ist, hält das Finanzamt unter Umständen Prüfungsgrundsätze, die es zu beachten hat, nicht ein, oder fordert von Ihnen überzogene Mitwirkungspflichten. Hier können wir gegensteuern und dafür sorgen, dass die Außenprüfung rechtmäßig und sachlich vonstattengeht.

In einer Betriebsprüfung wird das Finanzamt in der Regel Sachverhalte aufgreifen, die es steuerrechtlich anders beurteilt als Sie oder Ihr Steuerberater. Hier können wir bereits im Verlauf der Prüfung mit rechtlichem Rat beistehen. Wir werden für Sie das Finanzamt von der richtigen steuerrechtlichen Behandlung überzeugen, wenn es einen Sachverhalt steuerrechtlich fehlerhaft beurteilt. Aber auch in den Punkten, in denen das Finanzamt Recht hat, übersehen die Finanzämter gerne, dass dies zu positiven Auswirkungen an anderer Stelle führen kann. Wir sorgen dann dafür, dass das Finanzamt das Prüfungsergebnis auch insoweit berücksichtigt, als es sich zu Ihren Gunsten auswirkt.

Am Schluss der Prüfung muss das Finanzamt eine Schlussbesprechung abhalten. Kann dort keine Einigung mit dem Finanzamt erzielt werden, legen wir für Sie Einspruch gegen die Steuerbescheide ein, mit denen das Finanzamt das Prüfungsergebnis umsetzt.